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JAKO versucht sich in Schadensbegrenzung [UPDATE]

3. September 2009 1 Kommentar

Gestern bereits schrieb ich darüber, da noch ohne den Namen der Firma zu nennen, wie die Sportbekleidungsfirma JAKO mit der etwas wackeligen Abmahnung gegen einen Sportblogger eine gründliche Bruchlandung in Sachen PR und Umgang mit den neuen Medien hinlegte.

Der Ablauf

Trainer Baade zog über das neue Logo der Firma her (im Bild zu sehen), dabei fielen Wörter wie Scheiße, ebenso verglich er JAKO mit Aldi und Lidl und nannte den Bekleidungshersteller eine „Schlurchmarke“.
Daraufhin wurde er von einer Anwältin der Kanzlei Horn & Kollegen abgemahnt und sollte eine Strafe von 1.085€ Zahlen, ebenso eine Unterlassungserklärung abgeben und den Artikel löschen. Dies tat der Blogger.
Damit war das Thema allerdings nicht vom Tisch, ein Newsaggregator hatte das Blog inzwischen gecrawlt und den Text bei sich veröffentlicht, ohne dass der Blogger davon wusste, oder einen Einfluss darauf hatte. Die Anwältin forderte eine Vertragsstrafe von 5.100€, sowie das Unterzeichnen einer weiteren Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 10.000€, da der Blogger in ihren Augen den Artikel weiter zur Verfügung stellte.

jako

Die Konsequenzen

Nun also forderte die Anwältin 5.100€, im Falle des rein zufälligen Auffindens einer weiteren Kopie des Artikels wären dann auch noch die 10.000€ fällig.

Da schon die erste Abmahnung ziemlich wacklig erschien (Aldi und Lidl finden es sicherlich nicht gut, wenn die Anwältin ihre Unternehmen als unwürdig darstellt, in einem Atemzug mit JAKO genannt zu werden, außerdem: wie kann man ein Logo oder eine Marke beleidigen? Wie kann ein Blogpost, der 400x gelesen wurde, ein Unternehmen mit nach eigenen Angaben 60 Mio Euro Jahresumsatz, welches sich auf Augenhöhe mit Adidas sieht, nachhaltig schädigen?), trat nun ein weiterer Blogger auf den Plan: allesaussersport berichtete ausführlich von dem Fall.
Nun geschah etwas, was man Bloggersolidarität nennt. Was das Aufspüren von Ungerechtigkeiten angeht, sind Blogger ja bekanntlich schon immer eine starke Waffe, wenn man dann mit der Berichterstattung auch noch einen solchen Fall ans Licht zerren kann und damit einem Kollegen helfen kann, führt eigentlich kein Weg mehr am Publizieren und Verbreiten vorbei. Und das taten dann auch gleich mehrere hundert Blogger und Twitterer, was zur Folge hatte, dass die unschöne Sache bei der Suche nach „JAKO“ bei Google gleich auf der ersten Seite erschien. Inzwischen wusste eigentlich jeder Blogger von dem Fall, die Lawine war in voller Fahrt.

Nur von Seiten von JAKO hörte man nichts.

Inzwischen war ein Tag vergangen, nun trat die Presse auf den Plan, Heise, Spiegel und das Handelsblatt berichteten online über den Fall, nach Schätzungen des Handelsblattes wussten inzwischen hunderttausende empörte potentielle Kunden über das Gebahren der Firma bescheid. Im Handelsblatt hieß es weiterhin, dass JAKO nun auf den Blogger zugegangen war. Die Angaben hatte Herr Baade dem Blatt gegenüber persönlich gemacht. Die Forderung über 5.100€ wurde fallen gelassen. Dem Blogger zufolge soll auch die erste Forderung nichtig gemacht werden, wenn er sich in seinem Blog positiv über das Entgegenkommen der Firma JAKO äußere. Eine Pressemeldung des Unternehmens indes gibt es bislang nicht.

Jetzt also schnell versuchen, sich in einem besseren Licht darstehen zu lassen? Hoffentlich bekommt es niemand mit? Dafür ist es nun zu spät, selbst in der Wikipedia ist ein entsprechender Absatz, zumindest vorerst, eingefügt und warnt jeden, der sich über die Firma informieren will:

Umgang mit Kritik im Internet

Im Sommer 2009 wurde JAKO wegen des Umgangs mit Kritik an der Marke durch einen Blogger scharf kritisiert. JAKO war über die Rechtsanwaltskanzlei Horn & Kollegen juristisch gegen satirische Kritik am Design des neuen Unternehmenslogos vorgegangen und hatte trotz unterzeichneter Unterlassungserklärung und kooperativem Verhaltens des Beschuldigten Strafzahlungen in vierstelliger Höhe verlangt. Als Grund wurde angegeben, dass der beanstandete Beitrag zwar von dem Blogger umgehend gelöscht worden war, er diesen aber später erneut auf einem in Tschechien betriebenen Aggregator veröffentlicht haben soll. Der Unterlassungsanspruch bezog sich neben der Kritik am Logo auf einen im Beitrag enthaltenen Vergleich der Marke mit den Discountern Lidl und Aldi. Auf Nachfrage erklärte die Pressesprecherin von Jako am 1. September, dass es sich um ein Missverständnis handle und man auf den Blogger zugehen wolle, um den Vorfall in einer gemeinsamen Erklärung „richtig zu stellen“.

Nun war alles ein Irrtum? Nachdem die erste Forderung im Mai gestellt wurde? Oder versucht man nun sein Image zu retten, nachdem man es selber innerhalb von 24 Stunden zumindest im Internet so ziemlich zerstört hatte? Schadensbegrenzung sieht aber für mich anders aus, vielleicht sollte man davon Abstand nehmen, die Abmahnung unter der Bedingung zurückzunehmen, dass der Betroffene lügt, um das Image aufzupolieren…

Übrigens: Wie weit ist der Weg von den Onlineportalen von Spiegel, Heise und dem Handelsblatt in die Printmedien und in gewisse TV-Sendungen? Sollte man nicht lieber in solch einer Position zurückrudern und bedingungslos alle Positionen aufgeben?

Wenn das die ersten Gehversuche des Unternehmens im Bezug auf Social Media waren, sind sie gründlich fehlgeschlagen.

[UPDATE 03.09.2009]

JAKO hat inzwischen eine Pressemitteilung herausgegeben, zu finden ist sie auf der Homepage des Unternehmens. Lest sie euch durch und bildet euch eure eigene Meinung.
Hiermit ist das Thema auf wemaflo.net abgeschlossen (soweit der Stand der Dinge sich nicht gravierend ändert).

Noch ein kleines Foto der Mitteilung zum Andenken:

jako_pm

Die Wahl zum Deutschen Bundestag kommt näher…

31. August 2009 1 Kommentar

Die Wahlberechtigungskarten wurden weitestgehend verschickt, Wahlvorstände berufen, der Wahlkampf beginnt. Am 27. September ist Wahltag.

Bei der Europawahl stellte ich hier das Internettool „Wahl-O-Mat“ vor, mit dem der Nutzer seine Übereinstimmungen mit den verschiedenen Parteien prüfen kann. Und auch jetzt, einen Monat vor der Wahl zum Deutschen Bundestag treffen hier täglich viele Suchanfragen zu dem oben genannten Programm ein, die Wähler wollen sich informieren.

Der Wahl-O-Mat ist zurzeit noch nicht aktiv, bald aber wird er es sein. Auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) findet man die Information, dass der Wahl-O-Mat Anfang September seinen Dienst wieder aufnehmen und den Bürger beraten wird.

Bis dahin heißt es: Selbst recherchieren und Wahlprogramme lesen. Hier eine Linkliste zu den Programmen oder Internetpräsenzen der momentan wichtigeren Parteien:

Die gesamte Liste der antretenden Parteien ist hier zu finden:

Wikipedia: Bundestagswahl 2009

Es fällt übrigens auf, dass die meisten Seiten der Parteien ziemlich unübersichtlich sind. Teilweise findet man überhaupt kein Wahlprogramm, teilweise ist es gut versteckt. Aber macht euch selbst ein Bild!

Wunderschöner Vandalismus in der Wikipedia

27. August 2009 Keine Kommentare

Gerade fand ich beim Stöbern eine bereits wieder rückgängig gemachte Version des Artikels vom Berliner Dom. Den dort aktiv gewesenen Vandalen muss die damals geplante Restaurierung des Kuppelkreuzes gestört haben, sehen Sie selbst:

berliner_dom_vandale

Es ist zwar nicht so toll, wenn Artikel in der Wikipedia einfach von Vandalen geändert werden, aber das hier ist schon irgendwie wieder so frech, dass es nicht mehr ärgert…

Zur damaligen Version geht es hier!

Verbot von Glühbirnen ab Samstag

25. August 2009 Keine Kommentare

Schon vor langer Zeit las ich über das von der EU geplante Verbot von Glühlampen im Katalog des Edelversandhauses Manufactum. Manufactum legt dem Katalog oft Informationsblätter über aktuelle Vorkommnisse bei, hier also wurde das geplante Verbot von Glühbirnen kritisiert.

Am Samstag nun tritt dieses Verbot in seiner ersten Stufe in Kraft. Glühbirnen ab 100W dürfen von den Herstellern nicht mehr vertrieben werden, auch darf der Einzelhandel sie nicht importieren. Ab dem 1. September 2010 werden dann in einem weiteren Schritt auch alle Glühbirnen ab 75W vom Markt genommen.
Obwohl der Verkauf der Lampen noch nicht verboten ist, decken sich die Verbraucher derzeit in den Baumärkten gleich wagenweise mit den Leuchten ein, es herrschte geradezu ein Glühbirnenmangel und es musste nachbestellt werden.

Sinn des Verbotes ist es, die alten Energiefresser gegen sparsame Kompaktleuchtstofflampen oder LED-Strahler auszutauschen. Und tatsächlich, der Wirkungsgrad einer 100W-Glühbirne ist zugegebenermaßen lächerlich, der großteil der Energie wird einfach als Wärme an die Umgebung abgegeben. Wo eine Glühlampe einen Wirkungsgrad von 12-15 Lumen pro Watt hat, hat die Kompaktleuchtstofflampe eine Lichtausbeite von etwa 60 Lumen pro Watt. So kann man mit einer Leuchtstofflampe von 15-20 Watt eine 60 Watt Glühbirne ersetzen und so massiv Energie einsparen.
Ebenfalls für die Energiesparlampe spricht die Lebensdauer. Zwar teuer in der Anschaffung halten die Energiesparlampen je nach Qualität bis zu 15 mal länger als eine Glühbirne. Ein Langzeittest der Stiftung Warentest im Jahre 2006 musste für einige Modelle nach 19.000 Stunden aus Zeitgründen abgebrochen werden.

Allerdings stehen gegen diese Punkte auch diverse, die für die Glühlampe und gegen die Leuchtstofflampe sprechen. So hängt beispielsweise die Lichtausbeute stark von der Qualität und somit dem Preis der Leuchte ab, ebenso fiel in diversen Tests die Lebensdauer der Lampen durchschnittlich zwar besser aus, als die der Glühbirnen, dennoch erreichten viele Modelle nicht die Lebensdauer, die oben angegeben ist.
Ebenfalls ein Kritikpunkt ist der Quecksilbergehalt der Lampen, Leuchtstofflampen sind Sondermüll, werden im privaten Gebrauch aber nur zu etwa 25% korrekt entsorgt.
Die Elektronik kann in seltenen Fällen andere elektronische Geräte wie Radios und Fernbedienungen stören und bildet wieder Müll, der nicht dem Hausmüll zugeführt werden darf (Elektroschrott).
Auch empfinden manche Menschen das Licht von Leuchtstofflampen als unangenehm, teilweise werden Farben verfälscht, was allerdings auch wieder von der Qualität der Lampe abhängt.

Abgesehen von diesen Kritikpunkten schlagen nun die Mediziner Alarm. Die Glühbirne sei die momentan natürlichste Kunstlichtquelle. Der Mediziner Alexander Wunsch zählt Risiken auf, die durch den Gebrauch von Leuchtstofflampen auftreten:

„Bei falschem Umgang kann das Auftreten fast aller zivilisatorischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf Erkrankungen, Diabetes, Osteoporose und Störungen des Immunsystems begünstigt werden“

Auch das Risiko für Brust- und Prostatakrebs steige. Der Verursacher dieser Leiden sei die Strahlung, die die Lampen von sich geben.

Auch das Auge könne durch die Energiesparlampe geschädigt werden, gerade Menschen mit alten Kunstlinsen ohne UV-Schutz können demnach Probleme mit der Makula, dem Teil der Netzhaut, der für das scharfe Sehen zuständig ist, bekommen.

Quellen: Wikipedia, Braunschweiger Zeitung, Focus

Verfassungsrichter gegen Anonymität bei Wikipedia

24. August 2009 Keine Kommentare

wiki_shotAus dem heutigen Alltag ist die Online-Enzyklopädie Wikipedia nicht mehr wegzudenken. Lehrer kopieren ihre Vorlagen aus ihr und bereiten den Unterricht mit ihr vor, Schüler informieren sich für Hausaufgaben und Referate, Studenten suchen sich ihre Arbeiten aus ihr zusammen, Journalisten berufen sich auf ihre Informationen und sie beruft sich auf ihre.

Schon allein der Inhalt des letzten Satzes hat in der Vergangenheit für Verwirrung gesorgt. Ein Blogger fügte zu dem langen Namen unseres Wirtschaftsministers einen weiteren hinzu. Der Spiegel übernahm den Namen aus der Wikipedia. Als die Prüfer der Wikipedia eine Quelle für den neuen Namen haben wollten berief sich der Blogger auf den danach erschienenen Artikel im Spiegel. So einfach lassen sich die Informationen verfälschen.

Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio möchte nun erreichen, dass die Autoren der Wikipedia nicht mehr anonym sind, sondern nachvollziehbar einer Person zugeordnet sind. Er möchte so sicherstellen, dass der Missbrauch des Online-Lexikon eingedämmt wird. Momentan nutzen politische und wirtschaftliche Interessengruppen die Plattform für ihre Propaganda und schreiben neue Artikel oder verändern alte, um dem Leser eine Meinung zu bilden. Dabei werden Inhalte suggeriert, die eventuell nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen und parteiisch sind.
Dies ist besonders dann ein Problem, wenn das Lexikon für die Meinungsbildung und auch die journalistische Recherche genutzt wird.

Würde nun ein NPD-Kader einen Artikel über eine Gruppierung gegen Rechts editieren, könnte er anhand des Namens eindeutig zugeordnet und die Änderung genau überprüft werden.

via: golem

Google Bildersuche: Filterung nach Lizenzen

14. Juli 2009 2 Kommentare

In der Google Bildersuche gibt es neue Funktionen, die das suchen von Bildern mit bestimmten Lizenzen vereinfacht. So kann ein Nutzer der Bildersuche nun seine Bilder nach den folgenden Kriterien filtern lassen:

  • nicht nach Lizenz gefiltert
  • zur Wiederverwendung gekennzeichnet
  • zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet
  • zur Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet
  • zur kommerziellen Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet

Google_Erweiterte_Bildsuche

494px-DeutschlandflaggeSuche ich also nach „deutschlandflagge“ über die Google Bildersuche, finde ich das links abgebildete Foto, welches in der Wikipedia von „hendrike“ unter der CC-BY-SA 2.5 Lizenz veröffentlicht wurde.

Man darf es also weiterverwenden (vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen) und verändern, muss aber den Autor oder Rechteinhaber nennen, so er das denn verlangt.
Außerdem muss das Bild unter den gleichen Bedingungen, also unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.

Um beispielsweise als Webmaster im Netz Bilder zu finden, die kostenlos weiterverwendet und veröffentlicht werden dürfen, ist diese Option der Bildersuche meines Erachtens sehr sinnvoll, auch wenn man sich die Lizenz immer ansehen und die Bilder unter den vom Autor angegebenen Bedingungen veröffentlichen sollte.

[Gefunden im Impuls Blog]

Scientology bei Wikipedia ausgesperrt

29. Mai 2009 Keine Kommentare

Das Schiedsgericht der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia hat entschieden, dass bekannte IPs der „Scientology Church“ ab sofort für Beitragsänderungen und neue Artikel gesperrt werden. Somit können Mitglieder der durch den Verfassungsschutz beobachteten Bewegung keine Eintragungen im Internetlexikon Wikipedia erstellen oder verändern.
Als Grund wurde angegeben, dass die Artikel der Wikipedia neutral gehalten werden müssen, Mitglieder der als Sekte bekannten Vereinigung würden in Artikeln allerdings für die eigene Sache werben.

Ebenso sind bei Wikipedia alle bekannten offenen Proxies gesperrt, ein Umgehen der IP-Sperrung ist also nur schlecht möglich. Das Schiedsgericht wollte, dass nur Artikel gesperrt werden, die im Bezug zu Scientology stehen, das ist aber mit einem hohen technischen Aufwand verbunden, es werden daher ausnahmslos alle Artikel für diese IPs gesperrt.

via: heise online

Passwörter knacken mit Hilfe von Wikipedia

26. März 2009 Keine Kommentare

Das knacken von Passwörtern durch einen Wörterbuchangriff (erraten aus einer Liste von Wörtern beispielsweise aus einem Wörterbuch) ist oft unmöglich, da die Anwender Passwörter aus dem Sprachgebrauch nehmen, die in Lexika und Duden nicht verzeichnet sind.

Ein französischer Blogger und „Berater für informationelle Kriegsführung“ wies daher darauf hin, dass Wortlisten, die aus Wikipedia extrahiert wurden, bessere Chancen hätten, bei einem solchen Angriff erfolgreich zu sein.
Markennamen, Umgangssprache und neu geprägte Begriffe, die nicht in den althergebrachten Nachschlagewerken stehen, sind bei Wikipedia mit hoher Wahrscheinlichkeit genannt.

Es ist daher Sinnvoll, Passwörter tatsächlich zufällig generieren zu lassen und möglichst lang mit Sonderzeichen zu wählen. Ein solcher Passwortgenerator ist natürlich auch im Internet zu finden, die „Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten“ (ZENDAS) beispielsweise stellt solche Dienste bereit.

Google nicht interessiert am Microbloggingdienst Twitter

9. März 2009 Keine Kommentare

twitter_logoNachdem Google bei Twitter ein Konto anlegte und dort auch schrieb, wurden Gerüchte laut, der Konzern plane einen Kauf des Netzwerkes.

Dies allerdings wurde nun von Google-Chef Eric Schmidt dementiert, Google habe kein Interesse an Twitter, da der Kaufpreis zu hoch sei. Twitter sei ein E-Mail-System für Arme.
Zwar lehne Google den Deal mit dem Microblogging-Dienst nicht kategorisch ab, aber der Preis für das Netzwerk sei zu hoch.

Irgendwie ist es ja nur verständlich, dass in Zeiten der Krise auch ein Konzern wie Google nicht einfach beliebte Netzwerke kaufen kann, wenn sich aus diesen nicht leicht Kapital schlagen lässt. Und aus Social-Networks Kapital zu schlagen, ist nicht einfach, wie ja schon der Fall StudiVZ zeigt, für das Holzbrinck noch immer keine lohnende Vermarktungsmöglichkeit gefunden hat.

Möglicherweise bald Religions-TLDs von der ICANN

5. März 2009 5 Kommentare

Möglicherweise kann man schon bald Second-Level-Domains einer TLD wie .catholic oder .islam erwerben. Die ICANN ((Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) denkt derzeit darüber nach, diese Top-Level-Domains zur Verfügung zu stellen.

Die Rede ist von den Domains .catholic, .anglican, .orthodox, .hindu, .islam, .muslim und .buddhist, die klar eine religiöse Position der Website erkennen lassen.
Problematisch allerdings wird sich die Vergabe der Domains darstellen: Die eigentlich neutrale ICANN wird wohl klar Stellung beziehen müssen, indem sie die Verwaltung der TLDs an eine bestimmte Organisation übergibt.

Der Vatikan übrigens spricht sich aus diesem Grunde gegen eine Einführung der neuen Top-Level-Domains aus. Ob er damit Erfolg haben wird, ist fraglich, zurzeit werden immer mehr Domains freigegeben, neue Domains scheinen momentan im Trend zu liegen.

Zur Erklärung:

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