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Artikel Tagged ‘Musikindustrie’

OLG München: Heise beging Urheberrechtsverletzung

20. November 2008

Im Falle eines Rechtsstreits mit Vertretern der Musikindustrie erklärte das Oberlandesgericht München den Zeitschriftenverlag Heise der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig.

Der Verlag hatte auf seiner Internetpräsenz im Zuge einer Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf eine laut OLG Urheberrechtsverletzende Website gesetzt. Damit habe der Verlag „den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert“ dies sei vorsätzlich un in Kenntnis über den rechtswidrigen Inhalt geschehen, der Verlag habe sich so der Beihilfe schuldig gemacht.

Heise ging in die Revision, da die Sache grundsätzliche Wichtigkeit habe und das Urteil Fragen aufwerfe, die vom BGH noch nicht geklärt wurden.
Christian Persson, Chefredakteur und Mitherausgeber von heise online, will sich nun selbst anzeigen, um ein Grundsatzurteil darüber zu bekommen, ob man in Deutschland als Journalist dafür belangt werden könne, den Lesern die Quellen zu Originalinformationen zugänglich zu machen und so die freie Meinungsäußerung zu fördern.

Der Verlag veröffentlicht mehrere bekannte Zeitschriften wie zum Beispiel die Computerzeitschrift c‘t.

(via: heise online)

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Urheberrecht und Werbung auf YouTube

1. September 2008

YouTubeYouTube – eine der meistgenutzten Videoplattformen im Internet. Dort sammeln sich private Videos neben Aufzeichnungen aus dem Fernsehen und aktuellen Filmen und Musikstücken. Dass das hochladen und ansehen Urheberrechtlich geschützter Inhalte auf YouTube nicht legal ist, sollte inzwischen bekannt sein, so versuchte auch die Musik- und die Filmindustrie bereits, gegen den nicht versiegenden Strom hochgeladener Stücke anzukämpfen und anzuklagen.

Inzwischen ist man größtenteils schlauer. Wie die Berliner Zeitung berichtete, hat Google, Eigentümer von YouTube, ein Werbeprogramm ins Leben gerufen, mit dem die Rechteinhaber und Google an den Inhalten Geld verdienen können. Die Technik heißt Video-ID, die Rechteinhaber speisen ihre Daten ein, das System sucht nach den Inhalten auf Youtube. Wird ein Copyrightverstoß festgestellt, hat der Rechteinhaber die Wahl, ob das Video entfernt wird, oder ob Werbung auf der Seite geschaltet wird, die das Video anzeigt.

Bislang haben sich gerade mal 10% der Firmen gegen die Werbeform entschieden, allerdings werden erst auf 3% der Seiten Werbeeinblendungen angezeigt.

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