OLG München: Heise beging Urheberrechtsverletzung
Im Falle eines Rechtsstreits mit Vertretern der Musikindustrie erklärte das Oberlandesgericht München den Zeitschriftenverlag Heise der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig.
Der Verlag hatte auf seiner Internetpräsenz im Zuge einer Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf eine laut OLG Urheberrechtsverletzende Website gesetzt. Damit habe der Verlag „den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert“ dies sei vorsätzlich un in Kenntnis über den rechtswidrigen Inhalt geschehen, der Verlag habe sich so der Beihilfe schuldig gemacht.
Heise ging in die Revision, da die Sache grundsätzliche Wichtigkeit habe und das Urteil Fragen aufwerfe, die vom BGH noch nicht geklärt wurden.
Christian Persson, Chefredakteur und Mitherausgeber von heise online, will sich nun selbst anzeigen, um ein Grundsatzurteil darüber zu bekommen, ob man in Deutschland als Journalist dafür belangt werden könne, den Lesern die Quellen zu Originalinformationen zugänglich zu machen und so die freie Meinungsäußerung zu fördern.
Der Verlag veröffentlicht mehrere bekannte Zeitschriften wie zum Beispiel die Computerzeitschrift c‘t.
(via: heise online)




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