Johannes Kreidler, moderner Komponist in Berlin, hat mit der Aktion “product placements” weltweit das Interesse der Medien auf das deutsche Urheberrecht und den Umgang mit der Verwendung von Zitaten in neuen Stücken gelenkt.
Kreidler kreiert Musik aus Stücken anderer Werke, hierbei sieht er sich vom Urheberrecht stark behindert, da es besagt, dass selbst das Verwenden noch so kleiner Samples anmeldepflichtig sei. Kreidler erstellte daher ein 32 Sekunden langes Stück, in dem er 70200 Zitate anderer Werke nutzte. Dementsprechend wollte er medienwirksam 70200 Anträge bei der Gema einreichen.
Nachdem ihm nun die Gema sagte, dass nur erkennbare Zitate angemeldet werden müssten, und ihn so wieder weg schickte, schreibt die Presse (z.B. Heise) von einem Misslingen der Aktion. Tatsächlich wollte Kreidler aber von Anfang an nicht die Bearbeitung der Anträge erwirken, sondern lediglich auf diesen Missstand hinweisen. Sein Ziel war es, eine öffentliche Diskussion über das Urheberrecht anzustoßen, was ihm ja durchaus gelang.
Auf seiner Internetseite ist zu lesen:
Tatsächlich hat Kreidler nämlich gerade durch das Ausweichen der GEMA den sensationellen Präzedenzfall erwirkt: Die GEMA erklärte die Samples vor der versammelten Presse für legal! Kein einziges von all den “enteigneten” Samples muss angemeldet werden, obwohl der Anmeldebogen dies bislang ausdrücklich für jeden noch so kleinen Fremdanteil verlangt und am Ende von Kreidlers Stück sogar ein über zwei Sekunden langes Zitat erklingt.
Ein Artikel von mir zu der Aktion im Vorfeld ist auch hier zu finden.
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