Dieser Artikel entstand nach dem Lesen des sehr empfehlenswerten Artikels “Über Abmahnungen” des Medienjournalisten Stefan Niggemeier.
Das “deutsche” Internet hat ein Problem mit der im Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland festgeschriebenen Meinungs- Informations- und Pressefreiheit. Dieser Artikel gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, ebenfalls steht in diesem Artikel, dass die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet wird. Ebenfalls sagt er aus, dass keine Zensur stattfindet.
Im normalen Leben funktioniert das leidlich gut, man kann auf der Straße jedem seine Meinung mitteilen, man kann Unternehmen kritisieren und man kann meinen, was man will. Solange es nicht die Rechte Dritter verletzt (Paragraph 2 des Artikels 5). Direkt genannt ist da beispielsweise das Recht der persönlichen Ehre.
Doch dieses Recht scheint dort aufzuhören, wo die (begründete) Meinung anderer beispielsweise einer Person mit großem Budget missfällt. Das ist beispielsweise sehr oft der Fall, wenn die eigene Meinung zu öffentlich dargelegt wird, mehr noch wenn diese Meinung nicht nur in dem Moment, in dem sie geäußert wird für andere “sichtbar” ist, sondern für immer.
Dies ist im Internet der Fall.
Schreibt ein Blogger einen Artikel über eine Firma, ist dieser Artikel für jeden sichtbar, der über einen Internetanschluss verfügt. Wird dort Kritik geäußert, können extrem viele Menschen diese Kritik lesen. Oftmals werden in solchen Artikeln Rechtsbrüche der Firmen angeprangert, oft beruhen diese Artikel auf nackten Tatsachen und sind fehlerfrei recherchiert.
Trotzdem bekommt der Blogger als Reaktion der Firma nicht selten eine kostenpflichtige Abmahnung von Anwaltskanzleien, oft noch verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es wird mit Gerichtsverfahren gedroht, man beruft sich auf bereits gesprochene Urteile, meistens gefällt vom Landgericht oder Oberlandesgericht Hamburg, immer zu Gunsten des Klägers, der Firma.
Angesichts dessen zahlen fast alle die in der Abmahnung verlangten Gebühren und unterzeichnen die Unterlassungserklärung, beugen sich dem Willen und Rechtsverständnis der Anwaltskanzlei der Firma und entfernen die beanstandeten Passagen.
Einen Anwalt und die Gerichtskosten kann sich kaum einer leisten, vor allem nicht, wenn man zuerst vor dem LG Hamburg verliert, ebenfalls die Berufung vor dem OLG Hamburg verliert (beide Gerichte sind bekannt dafür, die Meinungsfreiheit stark einzuschränken), um dann in die Berufung gehen zu können.
Vor den obersten deutschen Gerichten nimmt man die Verfassung nämlich ernster, ja das Bundesverfassungsgericht hob gar Urteile des Hamburger Landgerichtes auf und erklärte, dass sie gegen den 5 Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Selbst Tatsachenbehauptungen seien demnach legitim, wenn sie zur Bildung von Meinungen beitragen, die Hamburger und Berliner Gerichte wurden nicht erst einmal vom Bundesverfassungsgericht wegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit getadelt.
Tatsache ist also, dass Blogger und Journalisten oft hohe Abmahnungs-Summen zahlen, da sie nicht das nötige Geld besitzen, um das LG und das OLG Hamburg (dort wird nämlich in den meisten Fällen die Klage eingelegt) zu passieren, um eine Verhandlung vor einem Gericht zu bekommen, das speziell diese Grundrechte nicht so stark einschränkt.
Dies wird von vielen Anwälten schamlos ausgenutzt um Kritiker mundtot zu machen, wehren können sie sich eh nicht. Es werden nach wahren und faktengestützten Tatsachenbehauptungen Abmahnungen geschrieben, wer seine Meinung veröffentlicht und eventuell Eins und Eins zusammenzählt, läuft Gefahr abgemahnt zu werden. Selbst wer einen Namen in einem Artikel veröffentlicht, in dem die genannte Person nicht gerne genannt werden möchte, läuft Gefahr abgemahnt zu werden.
Nun mein Anliegen:
Es gibt ja Rechtsschutzversicherungen. Bisher allerdings (soweit es mir bekannt ist) kenne ich für solche Fälle nur Versicherungen die einspringen, wenn man selbst der Kläger ist.
Wie wäre es mit einer Rechtsschutzversicherung, die sämtliche Gerichtskosten übernimmt, wenn man es in solchen Fällen auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, auch wenn es über mehrere Instanzen ausgetragen werden muss? Ich denke die Nachfrage ist vorhanden, so ziemlich jeder Blogger, der öffentlich kritisiert, kann in diese Lage kommen. Solch eine Rechtsschutzversicherung wäre optimal für einen Blogger. Egal ob Opfer oder Kläger, es müsste für jeden diese Leistung angeboten werden.