Spannend: Microsoft zu Conditional Comments

Es gibt vieles, was im Internet-Explorer nicht mit herkömmlichen und validen Mitteln funktioniert. Um dennoch eine Seite auch für den IE fehlerfrei zu gestalten, gibt es die Conditional Comments (CC). Man kannn zum Beispiel mit einem etwas speziellen HTML-Kommentar Quelltext einfügen, der nur vom Internet Explorer erkannt wird:
<!--[if IE]><center></center><![endif]--> wird also von allen Browsern außer dem IE als Kommentar gesehen und das Center-Tag wird so nicht als ungültig gewertet. Der Internet Explorer hat jedoch eine Weiche, die das Tag erkennt und die zusätzlichen Quellcodefragmente liest und ausgibt.

Das äußerst lustige an der Geschichte, ist die Begründung Microsofts für den Einbau der Weiche in ihr Produkt:

Conditional comments make it easy for developers to take advantage of the enhanced features offered by Microsoft Internet Explorer 5 and later versions, while writing pages that downgrade gracefully in less-capable browsers or display correctly in browsers other than Windows Internet Explorer. Conditional comments are the preferred means of differentiating Cascading Style Sheets (CSS) rules intended for specific versions of Internet Explorer.

Na da freuen wir uns doch alle über die besonderen Möglichkeiten, die der Internet Explorer bietet und ärgern uns, dass andere Browser so wenige Möglichkeiten bieten und sich einfach ignorant an geltende Regeln halten…

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HQTube: Youtube-Videos ohne Flash-Plugin sehen

YouTubeViele lehnen die Benutzung des Flash-Plugins kategorisch ab, was natürlich gerade im Zeitalter des Web 2.0 große Nachteile mit sich bringt (Youtube-Videos ansehen zum Beispiel).

Das Greasemonkey-Script HQTube für den Firefox schafft da Abhilfe, indem es den Flashplayer von Youtube durch einen lokalen Player wie z.B. VLC ersetzt. Dadurch können flv-Videos auch ohne Flash-Plugin gesehen werden.

Greasemonkey gibt es hier als Firefox-Addon.

Gefunden bei ax86.net

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Schäuble: Was nicht passt, wird passend gemacht!

Ich denke mal alle haben die Debatte um das BKA-Gesetz mitbekommen. So, wie es jetzt ist, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach vom Bundesrat nicht angenommen werden, da sich einige Bundesländer enthalten wollen.

Da Schäuble das Gesetz aber unbedingt haben will, hat er mit dem SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper eine Initiative gegründet, die die Abstimmregeln im Bundesrat ändern will.

Bisher werden Enthaltungen als “Nein” gewertet, was in diesem Falle das Gesetz kippen würde. Schäuble und Körper wollen jetzt die Regeln dahingehend ändern, dass nur abgegebene Stimmen gewertet werden, Enthaltungen also nicht mehr zu Entscheidungen beitragen.

Fazit: Regeln sind dafür da, sie immer dann anzupassen, wenn sie einigen Personen im Wege stehen.

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Da ist der Wurm drin!

Ich weiß nicht, was sich die Mistviecher dabei gedacht haben, das Harmonium dermaßen aufzufressen…

Holzwurm

Holzwurm

Jetzt jedenfalls lebt und frisst da nichts mehr!

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100MBit/s für Holland

Ich muss sagen, das macht mich ein bisschen neidisch. Der niederländische Provider KPN plant zusammen mit Reggefiber, alle niederländischen Haushalte an Glasfaserleitungen anzuschließen.
Dem Kunden stünde damit eine Leitung mit bis zu 100MBit/s zur Verfügung.

Auch in Deutschland sollen Haushalte direkt ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Bisher ist höchstens VDSL verfügbar, hierbei endet das Glasfaserkabel vor dem Grundstück, danach wird mit Kupfer übertragen.

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Neues Fotoalbum im StudiVZ

Es wird ja immer gern gemeckert, natürlich auch von meiner Seite. So konnte ich mich auch mit dem bisherigen neuen Fotoalbum im StudiVZ nicht so recht anfreunden.

Jetzt allerdings gibt es eine Beta eines Nachfolgers, mit dem ich wiederum ganz einverstanden bin. Einfach, schlicht und ohne große Effekte.
Um es nutzen und sehen zu können, muss man der Gruppe “Testpiloten: Fotoalbum” beitreten.

StudiVZ Fotoalbum Beta

(Groß öffnen am besten im neuen Tab)

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OLG München: Heise beging Urheberrechtsverletzung

Im Falle eines Rechtsstreits mit Vertretern der Musikindustrie erklärte das Oberlandesgericht München den Zeitschriftenverlag Heise der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig.

Der Verlag hatte auf seiner Internetpräsenz im Zuge einer Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf eine laut OLG Urheberrechtsverletzende Website gesetzt. Damit habe der Verlag “den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert” dies sei vorsätzlich un in Kenntnis über den rechtswidrigen Inhalt geschehen, der Verlag habe sich so der Beihilfe schuldig gemacht.

Heise ging in die Revision, da die Sache grundsätzliche Wichtigkeit habe und das Urteil Fragen aufwerfe, die vom BGH noch nicht geklärt wurden.
Christian Persson, Chefredakteur und Mitherausgeber von heise online, will sich nun selbst anzeigen, um ein Grundsatzurteil darüber zu bekommen, ob man in Deutschland als Journalist dafür belangt werden könne, den Lesern die Quellen zu Originalinformationen zugänglich zu machen und so die freie Meinungsäußerung zu fördern.

Der Verlag veröffentlicht mehrere bekannte Zeitschriften wie zum Beispiel die Computerzeitschrift c’t.

(via: heise online)

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Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek – Pflichtablieferungsverordnung

Wie vielleicht mancher weiß, gibt es ein Gesetz betreffend die deutsche Nationalbibliothek. In ihm wird alles rund um die Bibliothek festgelegt.
Seit dem 28. Oktober 2008 existiert dazu auch die Pflichtablieferungsverordnung.
Und der zufolge müssen auch Netzpublikationen bei der deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden. Jetzt ist es allerdings so, dass man durch den Gesetzestext erstmal durchsteigen muss, um zu verstehen, dass nicht konkretes zu Pflicht und Form der Ablieferung beispielsweise von Inhalten von Websites zu erfahren ist.
Ist ja nicht so schlimm, dann lässt man das ganze halt einfach ein Gesetz sein und macht weiter, wie bisher.

Allerdings gut lesbar steht in dem Gesetz, dass bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von bis zu 10.000€ erhoben wird. Das wiederum weckt das Interesse doch sehr:

§ 19 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.
entgegen § 14 Abs. 1, 2 oder 3 ein Medienwerk nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abliefert oder
2.
entgegen § 17 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als gewerblich tätige Ablieferungspflichtige oder als gewerblich tätiger Ablieferungspflichtiger eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bibliothek.

Felix Arnst, Betreiber von Blog impuls fragte deshalb konkret bei der Nationalbibliothek nach, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Ergebnis: Das Erfassen von Websites und Blogs ist geplant, wird aber momentan noch nicht durchgeführt. Auch wird es nicht nötig sein, die Inhalte über ein Formular oder Ähnliches abzugeben.
Für den Blogger heißt das, dass bislang keinen neuen Verpflichtungen nachgekommen werden muss.

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Kopino.com – Das brandneue Auktionshaus

Ich muss mal wieder ein wenig Werbung machen… Diesmal für ein Internet-Auktionshaus mit dem wohlklingenden Namen kopino.
Kopino bietet neue Markenartikel zum Ersteigern an, der Preis startet bei 0€ und wird mit jedem Gebot um gerade mal 10ct gehoben, was natürlich dazu führt, dass die Artikel extrem günstig zu haben sind.
Um mitbieten zu können, muss man ein Gebotspaket erwerben (z.B. 10 Gebote für 5€), was aber gerade bei teuren Produkten mehr als nur angemessen ist.

Heute endete die erste Auktion – der Speicherstick Store ‘n’ Go mit 4GB Speicher von Verbatim… Und ich habe ihn tatsächlich ersteigert! Und zwar für 1,20€ :D das soll mir erstmal jemand nachmachen!

Gerade momentan gibt es noch viele wirklich hochwertige Artikel (Asus EeePC, Acer Aspire One, iPod u.v.m.), die vermutlich für sehr wenig Geld den Besitzer wechseln werden, was das Ganze ziemlich spannend macht. Also einfach mal reinschauen und mitbieten! Ich kann die Seite nur empfehlen!

Die erste Auktion hat wunderbar geklappt, ich hab nen USB-Stick von Verbatim für 1,20€ gekauft und endlich nen Stick der größer ist, als 256 MB :D

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Musiktipp: naked raven

Letztens stieß ich über ein anderes Blog auf die Internetseite einer Band, die mir empfohlen wurde. Also hörte ich mir mal die Lieder auf dem Onlineplayer an und war recht begeistert von der Musik, die ich fand.

nakedraven.com

Die Gruppe heißt naked raven und macht wunderschönen melodischen Pop, der irgendwie sehr beruhigend  und entspannend wirkt.

Hörts euch mal an! Wenn ihr mich fragt, wird man von dieser Gruppe bald noch mehr hören, wenn die Qualität so gut bleibt.

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