Lockerung der “Gerätebezogenen Rundfunkgebühr” gefordert

Die SPD möchte die Rundfunkgebühr unabhängiger machen von den Geräten, auf die sie fällt.
So muss zurzeit theoretisch jeder mit Computer und Internetanschluss die Gebühr für “Neuartige Rundfunkgeräte” zahlen, auch wenn er mit dem Computer niemals gebührenpflichtige Inhalte im Internet nutzen will. Ebenso fallen internetfähige Handys unter diese Sparte.

Geräte, die zwar in der Lage seien, gebührenpflichtige Dienste zu nutzen, dafür aber primär nicht vorgesehen seien, sollen so nach und nach wieder von der verbindlichen Gebühr befreit werden.

Außerdem sollen die Öffentlich-Rechtlichen Sender werbefrei werden, im Gegenzug sollen die Rundfunkgebühren angehoben werden. Die Grenze von 20€ im Monat soll dabei allerdings nicht überschritten werden. Auch der Kontrollbedarf durch die GEZ soll reduziert werden.

Übrigens: Gebühren für “Neuartige Rundfunkgeräte” fallen nur dann an, wenn weder Fernseher, noch Radio angemeldet sind. Wer also bereits ein angemeldetes Radio oder einen Fernseher besitzt, muss seinen Computer nicht anmelden.

Meine Meinung:
Die Rundfunkgebühr ist sicherlich gut und richtig, die öffentlich-rechtlichen Programme als sowohl politisch, als auch wirtschaftlich unabhängige Medien wichtig für Deutschlands Medienlandschaft.
Dennoch halte ich die Gebühren, so wie sie derzeit erhoben werden, für nicht zeitgemäß. Viele Menschen heute können mit den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nichts mehr anfangen und sehen tatsächlich lediglich private Angebote. Dennoch müssen sie die Gebühren zahlen, da sie theoretisch die Möglichkeit besitzen, die öffentlich-rechtlichen Programme zu empfangen.
Pinzipiell ist das eine hochgradige Bevormundung derer, die die Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht in Anspruch nehmen wollen. Der Fernsehbesitz ist quasi gleichzeitig der Erwerb von Leistungen, auch wenn man diese überhaupt nicht in Anspruch nehmen möchte.

Meiner Ansicht nach muss auch dort der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) stark reformiert und angepasst werden. Wie bei allen anderen Leistungen, die nicht einem solchen Staatsvertrag unterliegen, sollten nur dann Gebühren erhoben werden, wenn der “Kunde” auch seine Willenserklärung erbracht hat und die Leistung nutzen will. Technische und günstige Möglichkeiten dazu gibt es seit langem.

Via heise

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