Nach 26 Jahren Haft soll der ehemalige Terrorist der RAF Christian Klar freigelassen werden. Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied, dass von dem 56-jährigen keine weiteren erheblichen Straftaten zu erwarten seien. Damit wurde dem Antrag der Bundesstaatsanwaltschaft statt gegeben. Kalr wird vermutlich am 3. Januar 2009 freigelassen werden.
Klar war wegen 9-fachen gemeinschaftlichen Mordes und elffachen Mordversuchs zu lebenslanger verurteilt worden, später wurde das Haftmaß wegen besonderer Schwere der Schuld auf mindestens 26 Jahre festgelegt. Klar soll an den Anschlägen auf Buback beteiligt gewesen sein, Zeugenaussagen zufolge tötete er zusammen mit Susanne Mohnhaupt den Bankier Jürgen Ponto und war an der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schleyers beteiligt.
Wer allerdings Buback tatsächlich umbrachte, ist bis heute ungeklärt. Klar hat sich bis jetzt nicht von den Taten der RAF distanziert.
Im Mai 2007 lehnte Horst Köhler das Gnadengesuch des Ex-Terroristen ab. Klar schrieb vorher in einem Brief, dass er von dem, was er getan hatte, nichts bereue. Vermutlich war auch das einer der Gründe für die Ablehnung der frühzeitigen Haftentlassung 2007.


Das ist ein Skandal! Hat Köhler etwa Alzheimer?! Weniger prominente Verbrecher wären noch länger in Haft geblieben.
Köhler mag haben was er will.
Die Mindesthaftstrafe hat Klar abgesessen, daher wurde der Fall neu verhandelt. Die Entlassung ist eine Entscheidung des OLG Stuttgart, damit hat der Bundespräsident nichts zu tun.
Die Rechtsgrundlage war eindeutig, Klar hatte die Mindesthaftzeit abgesessen, es ging jetzt darum, ob er noch gefährlich ist. Wenn er das nicht ist, ist auch die Grundlage für eine Haftverlängerung nicht gegeben.
Aber er ist noch gefährlich. Er bereut nichts. Da ist die Chance doch nicht gerade gering, dass er wieder militant aktiv wird.
Erstens sehe ich diese Gefährlichkeit nicht mehr. Es mag sein, dass er noch gefährlich wäre, wenn er nicht von BKA und BND den Rest seines Lebens permanent überwacht würde, aber so sehe ich eigentlich keine besonders große Gefahr.
So ist das nunmal in einem Rechtsstaat. Der Verurteilte bekommt vor Haftantritt die Haftdauer genannt. Ist diese vorbei, ist er ein freier Mann. In diesem Falle wurde die Haft nach 26 Jahren zur Bewährungsstrafe.
Hätte das Gericht Klar nicht entlassen, hätte es genau das getan, was Klar und Konsorten damals auf ihre wenig zimperliche Weise beanstandeten. So aber wurde die Rechtsstaatlichkeit gewahrt.