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Archiv für die Kategorie ‘Recht’

GEZ will Rundfunkgebühr für Kassen im Steakhouse

18. März 2010 Keine Kommentare

Vorgestern schrieb ich schon etwas über die von der SPD geforderte Lockerung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr, jetzt kommt schon die nächste Nachricht aus dem Hause GEZ:

Wer schonmal in einem Steakhose der Kette Maredo war, weiß dass die Kassen recht modern sind, ja es sind sogar Computer-Kassen, die Zugriff auf das Internet haben. Dass niemand auf die Idee kommen würde, über die Kassen im Internet zu surfen oder gar gebührenpflichtige Streaminginhalte anzusehen, ist ja eigentlich egal.

Und, wie sollte es anders sein, fordert die GEZ nun die Gebühr auf neuartige Rundfunkgeräte von Maredo. Doch die Kette klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Gebührenbescheid. Der Internetzugang sei für Mitarbeiter gesperrt.

Golem schreibt, Maredo müsse für jede Kasse nun 5,76€ zahlen. Das allerdings deckt sich nicht mit den Angaben der GEZ:

Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten?
Im nicht ausschließlich privaten Bereich müssen für alle herkömmlichen Rundfunkgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte) jeweils gesondert Rundfunkgebühren gezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.

Werden keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, sondern ausschließlich neuartige Geräte auf ein und demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten, so besteht hierfür unabhängig von der Anzahl lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät Anmelde- und Gebührenpflicht.

Unternehmen mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Maredo müsste demnach für die 60 Restaurants jeweils 5,76€ zahlen. Inwiefern sich das wiederum mit der aktuellen Forderung deckt, ist wohl eine andere Sache…

Have a break? Nestlé und der Streisand Effekt

18. März 2010 Keine Kommentare

Greenpeace wollte mit einem Videoclip, der die neue KitKat-Werbung imitiert, darauf aufmerksam machen, dass Nestlé für seine Produkte Palmöl von der Firma Sinar Mas nutzt, die für die Plantagen große Regenwaldflächen und damit den Lebensraum bedrohter Orang-Utans vernichtet.

Nestlé allerdings wollte dieses Video wohl lieber verschwinden lassen und ließ das Video bei Youtube wegen Copyright-Verletzungen löschen.

Das allerdings hatte zur Folge, dass das Video nun derart oft kopiert und hochgeladen wurde, dass man getrost vom Streisand Effekt reden kann. Um dem Phänomen gerecht zu werden, verbreite ich es hier auch gleich mal:

Medium: www.youtube.com
Link: www.youtube.com

Eine Erklärung von Greenpeace zu den Reaktionen Nestlés nach der Veröffentlichung des Videos finden sich im Greenpeace-Blog.

Gefunden bei netzpolitik.org

Ein Ansatz für moderne Sicherheitspolitik an Flughäfen

18. März 2010 Keine Kommentare

Der EU-Ministerrat und das Europaparlament streiten derzeit darüber, wer die hohen Kosten für die neuen „Körperscanner“ oder auch „Nacktscanner“ an den Flughäfen tragen soll. Während die Staaten die Kosten gerne an die Flughäfen und die Fluggesellschaften abgeben würden, möchte das  Europaparlament, dass die Kosten von den Mitgliedsstaaten getragen werden.

Eigentlich ist es ja egal: Sollten Flughäfen und Fluggesellschaften die Kosten tragen müssen, werden diese das an die Fluggäste weitergeben.
Wenn die Staaten die Kosten tragen müssten, würden alle Steuerzahler die Kosten für die Fluggäste tragen. Dann zahlen alle ein bisschen, aber eben auch die Rad- und Kanufahrer.

Mein Vorschlag:
Wenn sowieso der Bürger die neuen Auswüchse der Politik ausbaden darf, sollte er doch auch eine Gewisse Auswahl haben, daher spreche ich mich dafür aus, dass verschiedene Sicherheitsfirmen ihre Nacktscannermodelle in Flughäfen nebeneinander aufstellen und dann ähnlich wie beim Uni-Kopierer einen Münzapparat und eine Preisliste daneben stellen. Jeder kann sich dann aussuchen, durch welchen Nacktscanner er gerne gehen möchte (rot oder blau, 4 oder 6 Euro, seriös kantig oder verspielt geschwungen).
Alternativ sollte es dann noch eine kostenlose Zelle zur Kontrolle für alle geben, die sich auch direkt ausziehen wollen, einige werden da keinen größeren Unterschied erkennen (außer dass man beim Scanner alles auf dem Bildschirm hat und den Kontrolleur nicht unbedingt sehen muss).

So wären alle entlastet, die ansonsten die Kosten über die Steuer finanzieren würden, alle Fluggäste können sich auf dem Nacktscanner-Markt selbst bedienen oder auf alternative Visitationsmethoden zurückgreifen.

Lockerung der „Gerätebezogenen Rundfunkgebühr“ gefordert

16. März 2010 Keine Kommentare

Die SPD möchte die Rundfunkgebühr unabhängiger machen von den Geräten, auf die sie fällt.
So muss zurzeit theoretisch jeder mit Computer und Internetanschluss die Gebühr für „Neuartige Rundfunkgeräte“ zahlen, auch wenn er mit dem Computer niemals gebührenpflichtige Inhalte im Internet nutzen will. Ebenso fallen internetfähige Handys unter diese Sparte.

Geräte, die zwar in der Lage seien, gebührenpflichtige Dienste zu nutzen, dafür aber primär nicht vorgesehen seien, sollen so nach und nach wieder von der verbindlichen Gebühr befreit werden.

Außerdem sollen die Öffentlich-Rechtlichen Sender werbefrei werden, im Gegenzug sollen die Rundfunkgebühren angehoben werden. Die Grenze von 20€ im Monat soll dabei allerdings nicht überschritten werden. Auch der Kontrollbedarf durch die GEZ soll reduziert werden.

Übrigens: Gebühren für „Neuartige Rundfunkgeräte“ fallen nur dann an, wenn weder Fernseher, noch Radio angemeldet sind. Wer also bereits ein angemeldetes Radio oder einen Fernseher besitzt, muss seinen Computer nicht anmelden.

Meine Meinung:
Die Rundfunkgebühr ist sicherlich gut und richtig, die öffentlich-rechtlichen Programme als sowohl politisch, als auch wirtschaftlich unabhängige Medien wichtig für Deutschlands Medienlandschaft.
Dennoch halte ich die Gebühren, so wie sie derzeit erhoben werden, für nicht zeitgemäß. Viele Menschen heute können mit den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nichts mehr anfangen und sehen tatsächlich lediglich private Angebote. Dennoch müssen sie die Gebühren zahlen, da sie theoretisch die Möglichkeit besitzen, die öffentlich-rechtlichen Programme zu empfangen.
Pinzipiell ist das eine hochgradige Bevormundung derer, die die Programme der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht in Anspruch nehmen wollen. Der Fernsehbesitz ist quasi gleichzeitig der Erwerb von Leistungen, auch wenn man diese überhaupt nicht in Anspruch nehmen möchte.

Meiner Ansicht nach muss auch dort der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) stark reformiert und angepasst werden. Wie bei allen anderen Leistungen, die nicht einem solchen Staatsvertrag unterliegen, sollten nur dann Gebühren erhoben werden, wenn der „Kunde“ auch seine Willenserklärung erbracht hat und die Leistung nutzen will. Technische und günstige Möglichkeiten dazu gibt es seit langem.

Via heise

Vorratsdatenspeicherung: Wer löscht nach dem Urteil? [UPDATE 2]

3. März 2010 Keine Kommentare

Die bereits angewendete Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuell angewendeten Form wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, alle gespeicherten Daten seien unverzüglich zu löschen. Faktisch speichern also die Provider nun illegal Nutzerdaten und halten sie auch illegal vor. Auch die Weitergabe der Daten verstößt gegen das Grundgesetz.

Medium: www.youtube.com
Link: www.youtube.com

Das Wayne-Blog schrieb nach dem Urteil an eine Reihe von Providern und fragte, wie weiter vorgegangen wird und ob gespeicherte Daten bereits gelöscht werden. Obwohl die PR-Abteilungen aktuell auf der CeBIT eingespannt sind, kamen von einigen Anbietern bereits Antworten, hier eine kleine Liste:

  • 1und1 gibt an, die 25TB gesammelter Vorratsdaten bereits zu löschen und nicht weiter zu speichern.
  • Tele2 bezog bisher nicht Stellung, dort müssen die Konsequenzen erst intern geklärt werden (es ist also anzunehmen, dass weiterhin gespeichert wird). [UPDATE]
  • Kabel Deutschland erhielt die Anfrage und wird „so bald wie möglich“ antworten. [UPDATE]
  • Die Deutsche Telekom löscht laut Tagesschau, Futurezone und Twitter bereits 19TB angefallener Daten (erstaunlich wenig im Gegensatz zu 1und1). [UPDATE]
  • Vodafone/Arcor löscht laut Tagesschau und Futurezone (Links oben angegeben) auch bereits.
  • Manitu löscht nicht, da die Vorratsdatenspeicherung dort nie umgesetzt wurde und keine Daten gespeichert wurden und werden.

NetCologne, Kabel BW, Unitymedia und Versatel reagierten bislang nicht.

UPDATE am 03.03.2010, 20:41:

  • M-Net löscht seit gestern die gespeicherten Vorratsdaten und speichert ab sofort nicht mehr.
  • Die Telekom löscht alle Vorratsdaten und speichert nicht mehr.
  • Kabel Deutschland „wird“ das Urteil umsetzen, nicht mehr speichern und die Daten löschen.
  • Tele2 speichert keine Daten mehr und hat die Löschung in die Wege geleitet.
  • NetCologne hat heute mit der Löschung der Daten begonnen und speichert nicht mehr.

UPDATE am 03.03.2010, 21,42:

  • 1und1 erklärt bei netzpolitik.org (Kommentar 4, Andreas Maurer), dass in die 25TB auch die Daten der Töchter GMX und Web.de eingerechnet wurden (Deutschlands größte Mailanbieter).
  • Versatel erklärte im Kundendienst telefonisch, dass man sich vorerst nicht zu diesem Thema äußern werde.

Via Wayne

Amerika baut sich eine Burg in London

2. März 2010 Keine Kommentare

So etwas könnte man jedenfalls denken, wenn man den entsprechenden Artikel in der Times Online liest. Die USA wollen nämlich für fast eine Milliarde Dollar eine neue Botschaft in London errichten. Als Schutzmechanismen sind dort ein 30 Meter breiter „Burggraben“ und eine unbefahrbare Parkanlage geplant, um die Botschaft von der Straße abzutrennen. So entfallen die Barrieren, die ansonsten gegen Sprengstoffanschläge eingesetzt werden.

Back to the roots, ich finds erwähnenswert.

Apple fights terrorism – Die iTunes „Terms And Conditions“

10. Februar 2010 2 Kommentare

Wir sind wieder sicher. Und Amerika sowieso. Wieso? Ganz einfach: Terroristen werden sich mit der Zeit zu Tode langweilen. Sie dürfen den iTunes Store nicht nutzen. Jedenfalls nicht in ihrer Ausübung des terroristischen Amtes, welches sie innehaben.

Hier ein kurzer Ausschnitt aus den „Terms And Conditions“ von iTunes:

Klausel 34 (OTHER TERMS AND CONDITIONS), Absatz g:

[…] You also agree that you will not use these products for any purposes prohibited by United States law, including, without limitation, the development, design, manufacture or production of nuclear, missiles, or chemical or biological weapons.

Frei übersetzt:

Sie stimmen außerdem zu, dass Sie die Produkte nicht Zwecke verwenden, die gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstoßen, einschließlich ohne Einschränkung Entwicklung, Entwurf, Fertigung oder Produktion von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen.

Wer also gegen einen dieser Punkte verstößt und dabei Musik von iTunes hört oder herunterläd, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen und läuft Gefahr, deswegen angezeigt zu werden.

via @annnalist, Schneier on Security, Concurring Opinons, iTunes Store

Man stelle sich nur mal vor, die Steuersünder-CD…

10. Februar 2010 5 Kommentare

…gibt es eigentlich gar nicht. Und ebenso die ganzen anderen plötzlich aufgetauchten Datenträger mit brisantem Material aus der Schweiz…

Man stelle sich mal vor, die Bundesregierung habe sich die ganze Sache nur ausgedacht, um möglichst aufwandsarm und günstig viele Steuerflüchtlinge zur Selbstanzeige zu bewegen…

Das wäre irgendwie ein genialer Schachzug.

Ein Trojaner hackt dem anderen ein Auge aus – Spy Eye klaut bei Zeus

10. Februar 2010 Keine Kommentare

Beide Trojaner haben ein Ziel: Ausspähen von Zugangsdaten fürs Online-Banking. Jedoch ist der eine sehr stark verbreitet und der andere effektiver.

Es geht um die Trojaner „Zeus“ und „Spy Eye“. Zeus ist seit längerem sehr populär und deshalb sehr weit verbreitet. Der Trojaner Spy Eye nutzt nach einem Update diese Eigenschaft des Rivalen jetzt aus. Die Malware kann die erbeuteten Daten von Zeus klauen und löscht dann mit der eingebauten „Kill Zeus“ Funktion den Kontrahenten von der Festplatte des Opfers, um sich so die „Exklusivrechte“ an den Bankdaten des Opfers zu sichern.
Ein kluger Schachzug der Entwickler, da sich so die Gelegenheit bietet, erstens von dem Erfolg des Gegners zu profitieren und zweitens diesen in seiner marktführenden Position zu schwächen und einzuholen.

Der Trojaner wird momentan stark erweitert, schon jetzt hat er eine Backupfunktion per Mail und kann den Browsercache auslesen und so auf die „Auto Fill In“ Funktion auch für Passwörter zugreifen.

via Gulli, CSO Online

Bild: Darcy McCarty Lizenz: CC-BY

NPD-Verbot – Ralf Altenhof: Xxxxxxxxxxxxxxxxx. Interview in der TAZ

10. Februar 2010 Keine Kommentare

In der Taz zu finden ist ein Interview mit Ralf Altenhof (Leiter des Bremer Büros der Adenauer-Stiftung) über einen umstrittenen Gast bei einer Diskussion über das Verbot der NPD. Diese Veranstaltung findet heute Abend um 19 Uhr statt.

Auf dieser Veranstaltung soll der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse sprechen. Dieser ist in der Vergangenheit laut Heribert Prantl (SZ) durch „Verharmlosung rechtsextremer Umtriebe“ aufgefallen.

Ralf Altenhof, Initiator der Diskussionsveranstaltung, gab Felix Zimmermann telefonisch ein Interview zu dem umstrittenen Gast. Allerdings wollte er nach dem Interview nicht mehr zu dem gesagten stehen, die TAZ durfte seine Antworten nicht veröffentlichen. Tat sie auch nicht, alle Buchstaben wurden durch X ersetzt:

Ralf Altenhof: Xxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxxx xx xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xx xxxxx XXX-Xxxxxxxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxx xxx xxxxxx Xxxxxx xxx xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxx xxx.

Quelle: taz.de

via netzpolitik.org, danke!

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