GEZ will Rundfunkgebühr für Kassen im Steakhouse
Vorgestern schrieb ich schon etwas über die von der SPD geforderte Lockerung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr, jetzt kommt schon die nächste Nachricht aus dem Hause GEZ:
Wer schonmal in einem Steakhose der Kette Maredo war, weiß dass die Kassen recht modern sind, ja es sind sogar Computer-Kassen, die Zugriff auf das Internet haben. Dass niemand auf die Idee kommen würde, über die Kassen im Internet zu surfen oder gar gebührenpflichtige Streaminginhalte anzusehen, ist ja eigentlich egal.
Und, wie sollte es anders sein, fordert die GEZ nun die Gebühr auf neuartige Rundfunkgeräte von Maredo. Doch die Kette klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Gebührenbescheid. Der Internetzugang sei für Mitarbeiter gesperrt.
Golem schreibt, Maredo müsse für jede Kasse nun 5,76€ zahlen. Das allerdings deckt sich nicht mit den Angaben der GEZ:
Was müssen eine Firma, ein Selbständiger oder eine Behörde beachten?
Im nicht ausschließlich privaten Bereich müssen für alle herkömmlichen Rundfunkgeräte (Hörfunk- und Fernsehgeräte) jeweils gesondert Rundfunkgebühren gezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich eine Zweitgerätefreiheit.Werden keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, sondern ausschließlich neuartige Geräte auf ein und demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten, so besteht hierfür unabhängig von der Anzahl lediglich für ein neuartiges Rundfunkgerät Anmelde- und Gebührenpflicht.
Unternehmen mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Maredo müsste demnach für die 60 Restaurants jeweils 5,76€ zahlen. Inwiefern sich das wiederum mit der aktuellen Forderung deckt, ist wohl eine andere Sache…

In der Taz zu finden ist ein 


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