Seit etwa 18 Uhr am heutigen Tage ließ sich die Website der NPD sehr angenehm lesen. Jeder Artikel bestand lediglich aus einem Satz:
Diese Seite könnte rassistische Themen beinhalten
Weiterhin ist zu lesen, dass die Seite gehackt wurde. Klickt man auf einen Artikel, gelangt man zu einem modisch gekleideten Hitler:
Links weisen ins Leere, Informationen findet man auf der Seite nicht mehr. Da scheint jemand ganze Arbeit geleistet zu haben.
Inzwischen ist die Website offline, nichtsdestotrotz bleibt der NPD die Schmach nicht erspart, ich habe Screenshots gemacht (im neuen Tab öffnen, da sehr groß):
Auch auf der Seite des CCC ist etwas neues über die Website der NPD zu lesen. Passwörter im Klartext, Benutzernamen und andere nette Kleinigkeiten.
Wollten Sie sich schon immer mal einen Film an die Wand hängen? monstrs hats möglich gemacht. Jede einzelne Sekunde von Pulp Fiction als Bild im Bild. Toll, oder?
Besagte Grafik ist stolze 133 Megabyte groß und hat die Maße 9950×13630 Pixel. Das ganze im Bildformat PNG.
Man mag es kaum glauben. Doch Florian Silbereisen alterte in diesem Dezember um 30 Jahre.
Der Schlagersänger, der bislang als 27-jähriges Wunderkind galt und die Deutschen mit seinen Kreationen in der ARD malträtierte, ist tatsächlich 57 Jahre alt. Die Geburtsurkunden sind gefälscht, die Falten in illegalen Praxen weggespritzt, nur die Lieder, die waren wohl echt.
Wenn an seine Stelle ein etwas anderes Format treten würde, wäre ich vermutlich durchaus glücklich.
Die Betitelung eines anderen als „Dummschwätzer“ ist nicht zwingend strafbar.
Nachdem ein Ratsmitglied einen Kollegen nach einem provozierenden Zwischenruf als Dummschwätzer bezeichnete, zog dieser mit dem Fall vor Gericht und gewann. Die Strafe wegen Beleidigung belief sich auf 15 Tagessätze zu je 60€.
Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine solche Beleidigung unter Umständen angemessen sein kann, wenn sie als Reaktion auf den so titulierten erfolgt, „weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen hat“.
Ohne sachlichen Anlass stelle die Aussage jedoch eine strafbare Schmähkitik dar. Unabhängig davon sind Fäkalwörter weiterhin eine Beleidigung und können nicht gerechtfertigt werden.
Nun muss noch geprüft werden, ob die Äußerung im Falle der beiden Ratsmitglieder eine angemessene Reaktion auf den Zwischenruf war, oder ob sie eine strafbare Beleidigung darstellt.
Der Datenskandal um die Landesbank Berlin (LBB) scheint aufgeklärt zu sein:
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft teilte mit, dass Kuriere schuld an der Zusendung der Daten an die Frankfurter Rundschau seien. Diese öffneten ein an die FR adressiertes Paket und aßen den an die Chefredaktion geschickten Christstollen. Um den Diebstahl zu vertuschen, nahmen sie eines von sechs Paketen an die LBB und klebten den Paketaufkleber des geöffneten Paketes darauf.
Staatsanwältin Doris Möller-Scheu sagte der Tagesschau:
„Der Fall konnte dank des engagierten und personalintensiven Einsatzes des zuständigen Fachkommissariats schnell geklärt werden, das noch nie mit so großem Personalaufwand den Diebstahl eines Weihnachtsstollens zu ermitteln hatte“
Wieso genau der Paketaufkleber auf das Paket geklebt wurde, ist mir noch nicht ganz klar, die Staatsanwaltschaft jedenfalls beteuert, dass es sich nicht um einen Scherz handelt.
Somit wären zwar die Umstände des Skandals geklärt, jedoch die Debatte um die Sicherheit im Umgang mit persönlichen Daten wird weitergehen. Die Daten waren als Briefe, CDs und Mikrofilme abgeschickt, sämtliche Nutzerdaten waren dabei in einem Paket zusammengefügt. Das entspricht schon lange nicht mehr der Handhabe sensibler Daten und fachte die Debatte um den Datenschutz weiter an.
Der aus dem Fernsehen bekannte Richter Alexander Hold wurde vom Verwaltungsgericht Augsburg dazu verpflichtet, in allen seinen Autos Fahrtenbücher zu führen, nachdem sein Geländewagen mit 143Km/h geblitzt wurde, wo nur Tempo 100 hätte gefahren werden dürfen.
Hold wollte nicht verraten, wer der Fahrer war, er selbst war auf dem Polizeifoto nicht zu erkennen.
Ist ja ein Ding. Und ich war bis vor einem halben Jahr der Überzeugung, dass der gute Herr überhaupt kein Richter ist…
…ist gottseidank meistens jemand mit einer Kamera zugegen.
Irgendwie ein recht passender Anzug, das muss man dem Herrn Vader ja lassen. Aber am Ausdruck muss er noch arbeiten, wenn er wirklich dazu gehören will:
Den Veranstaltern der „International Conference on Computer Science and Software Engineering 2008″ (CSSE) ging reichlich spät ein Licht auf. Denn weder war das Dokument „Towards the Simulation of E-commerce“ ein wissenschaftlich fundiertes Dokument, noch der Autor desselben, Dr. Schlangemann, den sie kurzerhand zum Leiter der Arbeitsgruppe „Distributed and Parallel Computing & Embedded Programming“ auf einer Konferenz mitte Dezember im chinesischen Wuhan machten, existent geschweige denn Wissenschaftler.
Das hochwissenschaftliche Dokument wurde mit dem SCIgen (Automatic Computer Science Paper Generator) erstellt, der aus bereits bestehenden Arbeiten automatisch eine neue erstellt und Bilder und Graphen einfügt. Anscheinend war sein Werk derart faszinierend, dass die Wissenschaftler glatt darauf hereinfielen.
Es ist wahr geworden. Eines der größten Probleme der Menschheitsgeschichte wurde aus dem Weg geräumt!
Alle Chips- UND Dönerliebhaber können jetzt Chips und Döner gleichzeitig essen. Kaya Yanar wirbt für die neuen Crunchips Lümütüd Edition „Döner mit alles“.
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