Sie etwa nicht? Aber bald. Denn die Deutsche Telekom mag anscheinend Konzernumbenennungen noch mehr, als bisher angenommen.
Es gab ja mal die Deutsche Telekom, wahrlich kein schöner Name. Und so irreführend und nicht zeitgerecht… Also macht man T-Com draus. Klingt gleich besser. Okay, aber nach ein paar Jahren ist auch das altbacken, vielleicht lieber T-Home?
Es gab da doch auch das Mobilfunknetz der Telekom: D1 Telekom. Schlecht zu merken, also nennt man es in T-D1 um. Oder vielleicht doch T-Mobil? Nein, das ist deutsch und wenig fortschrittlich. Also T-Mobile.
Aber wer kann sich das merken? Sie? Dann sind sie eine Ausnahme. Wäre ein einziger Name für alle Sparten des Konzerns nicht viel Prägnanter? Das wäre doch revolutionär! Nennen wir den Konzern doch „Deutsche Telekom“! Nein, noch besser: Nennen wir ihn „T“!
Auf der CeBIT wurde diese Neuerung nun vorgestellt. Man werde „in Deutschland nur noch eine Angebotsmarke haben: das ‚T‘“. Also zurück in die Zukunft quasi.
Meine Meinung zu der ewigen Umbenennerei: Wer redet denn heute von T-Home und T-Mobile? Für die meisten ist der Konzern doch immernoch die Deutsche Telekom, oder? Zumindest so lange, wie auf den Firmenautos noch groß „Deutsche Telekom“ zu lesen ist. Wird man dann das „T“ annehmen?
Wirklich revolutionär wäre es, wenn die Telekom nur noch einen Hauptvertrag hätte: Für vielleicht 60€ einen Festnetzanschluss mit Internetflatrate und SIM-Karte mit Festnetztarif. Also quasi Telefon und Internet unabhängig davon, ob man es zuhause oder mobil nutzt.
So etwas könnte man jedenfalls denken, wenn man den entsprechenden Artikel in der Times Online liest. Die USA wollen nämlich für fast eine Milliarde Dollar eine neue Botschaft in London errichten. Als Schutzmechanismen sind dort ein 30 Meter breiter „Burggraben“ und eine unbefahrbare Parkanlage geplant, um die Botschaft von der Straße abzutrennen. So entfallen die Barrieren, die ansonsten gegen Sprengstoffanschläge eingesetzt werden.
Wir sind wieder sicher. Und Amerika sowieso. Wieso? Ganz einfach: Terroristen werden sich mit der Zeit zu Tode langweilen. Sie dürfen den iTunes Store nicht nutzen. Jedenfalls nicht in ihrer Ausübung des terroristischen Amtes, welches sie innehaben.
Klausel 34 (OTHER TERMS AND CONDITIONS), Absatz g:
[…] You also agree that you will not use these products for any purposes prohibited by United States law, including, without limitation, the development, design, manufacture or production of nuclear, missiles, or chemical or biological weapons.
Frei übersetzt:
Sie stimmen außerdem zu, dass Sie die Produkte nicht Zwecke verwenden, die gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstoßen, einschließlich ohne Einschränkung Entwicklung, Entwurf, Fertigung oder Produktion von Nuklearwaffen, chemischen oder biologischen Waffen.
Wer also gegen einen dieser Punkte verstößt und dabei Musik von iTunes hört oder herunterläd, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen und läuft Gefahr, deswegen angezeigt zu werden.
In der Taz zu finden ist ein Interview mit Ralf Altenhof (Leiter des Bremer Büros der Adenauer-Stiftung) über einen umstrittenen Gast bei einer Diskussion über das Verbot der NPD. Diese Veranstaltung findet heute Abend um 19 Uhr statt.
Auf dieser Veranstaltung soll der Chemnitzer Politikwissenschaftler Eckhard Jesse sprechen. Dieser ist in der Vergangenheit laut Heribert Prantl (SZ) durch „Verharmlosung rechtsextremer Umtriebe“ aufgefallen.
Ralf Altenhof, Initiator der Diskussionsveranstaltung, gab Felix Zimmermann telefonisch ein Interview zu dem umstrittenen Gast. Allerdings wollte er nach dem Interview nicht mehr zu dem gesagten stehen, die TAZ durfte seine Antworten nicht veröffentlichen. Tat sie auch nicht, alle Buchstaben wurden durch X ersetzt:
Ralf Altenhof: Xxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxxx xx xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xx xxxxx XXX-Xxxxxxxxxxxxxxxxx xxx xxx xxxxx xxx xxxxxx Xxxxxx xxx xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxxxxx xxx.
153 Redewendungen aus dem alltäglichen deutschen Sprachgebrauch umfasst die Seite bisher! Wer also Texte übersetzen möchte und den englisch sprechenden Leser dabei ein wenig zum Schmunzeln bringen will, der kann sich bei dieser Seite eine Menge abschauen! Aber holla the woodfairy!
Ich habe schon einige solcher Videos gesehen: Die Schüler verbinden einem Lehrer (meistens dem Sportlehrer) die Augen, drücken ihm einen Basketball in die Hand und lassen ihn blind auf den Korb werfen.
Der Ball verfehlt dabei natürlich den Korb, trotzdem jubeln alle und tun so, als ob der Lehrkörper trotz verbundener Augen den Korb getroffen hätte, woraufhin dieser dann hochgradig verdutzt über sein eigenes Können ist.
Der Lehrer, der den Spaß mitmachen wollte und auch nachher mitspielte und so tat, als hätte er den Ball in den Korb geworfen, wusste erst nach ansehen dieses Videos, dass dem wirklich so war. Verständlich, wer rechnet denn auch damit?
Jetzt lässt so eine Sache die Medien natürlich nicht kalt. Und so wurde auch der Reporter im folgenden Video an die Schule geschickt, um von dem Glückstreffer zu berichten.
Zum Ende der Moderation warf er dann noch lässig einen Ball in die Richtung des hinter ihm liegenden Korbes:
Aus Frankreich kommt der neue Vorschlag, in den Euro-Ländern auch den 1€-Schein einzuführen. Das sei sehr praktisch, da Touristen auch kleine Beträge wechseln könnten, da das Geld leichter ist und weil man den Wert des Gelder auch besser einschätzen könne, als bei den Münzen.
Bis dahin gedacht ist das natürlich eine tolle Idee. Allerdings müsste die EZB vor dieser Umstellung massenhaft Euro-Münzen einziehen, um den Markt nicht zu überschwemmen (teuer), die neuen Noten müssen gedruckt werden (teuer) und ein Großteil der heutigen Automaten müsste umgerüstet werden, um auch kleine Scheine anzunehmen, oder überhaupt Scheine zu akzeptieren.
Und dann freut sich der Bürger zwar, 70 Scheine im Geldbeutel zu haben, aber die 5€-Noten zwischen zig 1€-Noten herauszusuchen wird sicherlich auch etwas nervig.
Ich wäre dagegen für eine Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen. ,99-Beträge können sicherlich ohne größere Proteste der Verbraucher aufgerundet werden.
Was macht die Rechtsabteilung einer größeren Firma, wenn die Mitarbeiter sie auf dutzende Internetseiten hinweisen, die fälschlicherweise das Firmenlogo tragen? Normalerweise sollte sie mit den Seiteninhabern Kontakt aufnehmen und sich bemühen, die Logos zu entfernen. Und wenn das nicht wirkt, sollte sie die Seiten Abmahnen.
Gut, man kennt es inzwischen auch, dass direkt abgemahnt wird. Wenn unerlaubt massenhaft Firmenlogos auf die Seiten eingebunden werden, kann man das ja auch durchaus verstehen. Jedenfalls wurde von der Firma Komsa dieser Weg gewählt.
Die abgemahnten Webseitenbetreiber allerdings kannten oben genannte Firma noch nicht einmal. Der Fehler lag im Detail: Die Firma hatte vor den Meldungen einen Werbeblocker installiert. Innerhalb des Büronetzwerkes also wurde sämtliche Werbung geblockt und durch das Firmenlogo ersetzt. Ich möchte nicht wissen, wieviele Abmahnungen inzwischen getippt und verschickt wurden…
Ich wusste es doch immer: Osama Bin Laden führt ebenso unbehelligt wie erfolgreich ein Doppelleben in Europa. Und zwar nicht als Waffenhändler, nein er ist Spitzenpolitiker der spanischen Vereinigten Linken!
Woher ich das weiß? Ganz einfach: Das Bild, das links zu sehen ist, stellt Osama Bin Laden auf einem Fahndungsfoto des FBI dar. Und zumindest die Stirn und die Haare werden dem einen oder anderen Spanier sicher spanisch (haha) vorkommen: Sie gehören eigentlich Gaspar Llamazares, einem Politiker der Vereinigten Linken in Spanien.
Da das FBI ja im Kampf gegen den internationalen Terror sicherlich nicht auf Spielereien wie Photoshop zurückgreifen wird, sondern garantiert speziell ausgebildete Fachkräfte anhand von Computerberechnungen die Phantombilder erstellen lässt, kann ich mir den Vorfall gar nicht anders vorstellen. Hier übrigens ein Bild von Gaspar Llamazares:
Eine Braunschweigerin wurde von ihrem Freund in dessen Wohnung eingeschlossen. Ein angerufener Freund alarmierte die Polizei, welche wiederum die Feuerwehr auf den Plan rief, um die junge Frau zu befreien. Da die Tür mit einem Sicherheitsschloss versehen war, wählte man den einfacheren Weg per Drehleiter über den Balkon der Wohnung.
Da sich die beiden gestritten hatten und sie ausziehen musste, nutzte die junge Frau die Gelegenheit und ließ von der Feuerwehr auch gleich ihr Eigentum aus der Wohnung „retten“.
Die Kosten für den Einsatz darf nun, nach Einigung über die Höhe, der ehemalige Freund bezahlen.
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