Das Rechtsverständnis des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

In der Braunschweiger Zeitung las ich in der letzten Woche, dass die Polizei Probleme damit hat, ihre mobilen Blitzer auf der A2 zu nutzen. Grund ist hier die berühmt-berüchtigte Verkehrsbeeinflussungsanlage, welche, in Zusammenspiel mit diversen stationären Blitzern den Verkehr auf der Autobahn in der Region regeln soll.

Das Problem ist nun, dass sich das von den Schilderbrücken angezeigte Tempo ständig, je nach Verkehrsfluss ändert, was die mobilen Blitzer der Polizei aber nicht beachten können. Es besteht also immer das Risiko, dass das Tempolimit geändert sich geändert hat und Autofahrer zu unrecht geblitzt werden.
Das wiederum lässt die Polizei Braunschweig zu dem Schluss kommen, dass die mobilen Blitzer nicht eingesetzt werden können (was ja irgendwie ein logischer und richtiger Schluss ist), was es ortskundigen Fahrern wiederum ermöglicht, das Tempolimit zu missachten und lediglich vor den fest installierten Blitzern auf die Bremse zu treten.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sieht das Problem nicht. Anne Neumann, Pressesprecherin des Ministeriums, ließ laut der Braunschweiger Zeitung verlauten, dass die Polizei “auch mit ihren mobilen Geräten Radarkontrollen durchführen” könne.
Wer zu unrecht (oder auch nicht) von den mobilen Blitzern geblitzt wurde, muss nämlich den Rechtsweg beschreiten. Um die eigene Unschuld zu beweisen, muss man Zugriff auf die Daten der Verkehrsmanagement-Zentrale in Hannover haben (welche für die Verkehrsbeeinflussungsanlage zuständig ist). Da diese Daten nicht öffentlich sind, können sie nur im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens vom Richter oder dem Anwalt des potentiellen Verkehrssünders eingesehen werden.

Tja. Ich übersetze das mal:
Die Polizei kann die mobilen Blitzer ruhig nutzen, auch wenn sie nicht sicherstellen kann, dass sie für die Anlagen die richtige Geschwindigkeitsbegrenzung eingestellt haben. Um die Unschuld zu beweisen, müsste man viel Geld, Zeit und Mühe aufwenden, da die zugrundeliegenden Daten nicht einsehbar sind.
Da sich sowieso kaum jemand sein Recht leisten kann, stellt es kein Problem dar, auch mal den falschen zu erwischen.

Da weiß man dann auch, wieso Wirtschaft bei dem genannten Ministerium an erster Stelle steht.

Edit: Den Artikel gibt es auch online bei der Braunschweiger Zeitung.

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