Seit 2001 bereits gilt in Italien eine Meldepflicht für Netzpublikationen. Das hatte zur Folge, dass es weniger Internetseiten gab und die Onlinezeitungen davon ob steigender Nachfrage und sinkender Konkurrenz profitierten.
Das war aber auch bald vorbei. Blogs wuchsen wie Pilze aus dem Boden, es wurde unabhängig berichtet und geschrieben.
Jetzt allerdings wurden erste Blogger zu Geldstrafen und Löschung der Blogs verurteilt. Ursprünglich sollten Blogger mit Journalisten gleichgesetzt werden, hätten Unternehmen gründen und Steuern zahlen müssen. Nun ist es “lediglich” so, dass Blogs als “richtige” Online-Publikationen gelten und dementsprechend gemeldet werden müssen.
Zur Begründung der Bezeichnung als richtige Online-Publikation gab ein Richter an, dass Zeitungen über den Artikeln Überschriften nutzen. Das tun Blogs auch, der Beweis ist damit erbracht.
Delikat: Das im aktuellen Fall betroffene Weblog schrieb offen über Verbindungen der Mafia zur Regierung. Ohne irgendjemandem etwas unterstellen zu wollen liegt die Vermutung nahe, dass so störende Nachichtenorgane zum schweigen gebracht werden könnten. Zumindest ein ganz kleines bisschen denkbar wäre es.
Überschriften als Kennzeichnung von Online-Journalismus. Herzlichen Glückwunsch.
Warum nicht gleich argumentieren: “Sind Buchstaben drin, ergo: Journalismus!”…
aber interessant zu sehen, dass es auch in anderen Ländern nicht gut um die Meinungsfreiheit steht. Und schade zugleich.
Aber zu den Überschriften: Wie verpeilt können Justizmitarbeiter eigentlich sein, um so einen Schwachsinn zu verzapfen? Headings sind im Webdesign einfach zentraler Bestandteil eines strukturierten Konzept. Man sollte eventuell Computerkurse für solche Leute anordnen – und selbst dann wird es lernresistente Exemplare geben, die weiterhin für Lacher beim Lesen und Tränen bei der Umsetzung solcher Weisungen hervorrufen. Wollen wir mal hoffen, dass dieser “Trend” sich nicht weiter ausbreitet.
Habe noch nie nen italienischen Blog lesen können
… aber das wäre doch echt ungerecht. Lasst euch das bloggen nicht verbieten.
Hallo Wemaflo!
Ich habe mal dazu ne Frage, weil mir die Veröffnetlichungspflicht interessiert, da es ebenfalls in DE ein Thema ist. Ich hoffe, du kannst mir da weiterhelfen:
1. Wenn ich meine Artikel melden muss, ist es denn kostenpflichtig? Ansonsten wäre es mir doch egal, ob ich ein kleines Aufwand betreiben und meine Artikel an eine Stelle senden soll. Denn, wenn ich sowieso meine Inhalte für jedermann einsehbar stelle, ist das mir persönlich egal ob irgendeine Bibliothek oder Behörde die Sachen speichert, da sie die Inhalte sowieso über meine Homepage sehen können. Oder muss man dann oben drauf noch ein Unternehmen gründen oder so etwas? Dann könnte ich das ja auch über Gewerbeschein machen einmal 10€ zahlen und sonst keine Steuern da ich kein Gewinn habe, sondern nur Verlust (Server etc)
2. Ich würde gerne wissen, was konkret dahinter steckt. Was das genau heisst,. Als Unternehmer muss ioch zum Beispiel schon meine Bilanzen veröffentlichen.
LG Michael
Hallo Michael,
auf Deutschland bezogen meinst du vermutlich die Pflichtablieferungsverordnung bei der Nationalbibliothek.
In der Tat ist die Regelung in Kraft, betrifft allerdings nur Dinge von Bestand, also keine Blogs. Sollte es doch einmal dazu kommen, dass auch Inhalte von Blogs erfasst werden, so wird sich die Nationalbibliothek per Spider die gewünschten Inhalte abholen, so jedenfalls veröffentlichte sie ihre Maßnahmen.
Ich habe darüber auch gebloggt, hier nachzulesen.
In Italien geht es allerdings wohl nicht darum, Daten für die Nachwelt zu dokumentieren, sondern darum, Blogger zu kontrollieren und in eine vom Staat gewollte Ordnung zu bringen.
In Deutschland steht nicht zur Debatte, ob ein Blogger ein Journalist ist und ein Gewerbe anmelden muss.
Ich weiß nicht, ob die Anmeldung von Artikeln in Italien Geld kostet, jedenfalls wurde dem nicht nachgekommen und nun wurden deshalb erste Blogger angezeigt.
Hallo!
Ich danke dir für die Aufklärung. Aber was noch nicht ist, kann bekanntlich noch werden und erst recht, wenn die Technik schon mal vorhanden ist. Wie viel Schritte wären denn nötig, um auf die Idee zu kommen und die Bürger anhand der Daten der Bibliothek zu überwachen und Beispielsweise nach Verstößen zu suchen. Ich könnte mal vorstellen, dass auch Abmahnung über so und so kommen könnten, obwohl der Satz oder Text worum es geht, beispielsweise schon weg ist.
Ich frage mich sowieso, wie man mit einer solchen Informationsflut Herr werden soll. Denn Inhalte werden auch geändert. Wie entscheidet man denn, was in der Bibliothek bleibt und was nicht und wie wird die Versionshistory gehandhabt. Eine Seite ist ja kein Statisches Buch. Zum Beispiel stelle ich ein Foto zur Verfügung in einer Größe. Dann ändere ich mein Design und erstelle eben gleiches bild neu nur in anderer Größe und anderem Namen. Das ursprüngliche Foto ist weg. Was macht nun die Bibliothek? Ersetzt es neues Bild durch altes und wie merkt es das, oder bleiben zwei gleiche Kopien in der Bibliothek? Nur so als Beispiel.
Michael
Zur Versionshistory: Wenn die dt. Nationalbibliothek beginnen sollte, solch dynamische Werke zu speichern und dies mit Spidern zu tun gedenkt, wäre es ja gar kein Problem, ein Versionskontrollsystem wie SVN oder Konsorten einzusetzen. Damit bleiben alle Versionen konsistent verfügbar.
Ich bezweifele aber, dass es die Bundesregierung darauf ankommen lassen würde, wegen Blogs (die hierzulande immer noch als nachrangige Medien gewertet werden) noch einmal eine solch heiße Debatte, wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz und dem Bundestrojaner aufkommen zu lassen, insbesondere, da jetzt der Widerstand steigt, was wir an der BKA-Gesetz-Problematik aktuell zu sehen bekommen.
Ich persönlich hoffe auch, das ein bestimmter Politiker demnächst endlich abgesetzt wird, um weiteren Schaden an der Demokratie und Freiheit hierzulande abzuwenden.
Armes Deutschland.
Sowas wie in Italien steht ja in Deutschland zurzeit nicht zur Debatte, das ist auch gut so.
Das Speichern ohnehin schon offen zugänglicher Daten für die Nachwelt halte ich für unbedenklich, es hat ja in diesem Falle nichts mit Überwachung zu tun, sondern vielmehr mit Konservierung. Das machts halt den Forschern der Zukunft leichter, die müssen keine Festplatten ausgraben, sondern lediglich bei der Nationalbibliothek nachlesen