…verbietet man die Veröffentlichung! So geschehen bei xtranews.
Dort hatte man in einem Artikel erklärt, dass man alle vorliegenden Dokumente und Anhänge des Gutachtens von Frau Dr. Jasper zur Loveparade-Katastrophe im Archiv als Download bereitzustellen und an andere Medien apelliert, es ihnen gleich zu tun (“Der Westen” ist nach eigenen Angaben im Besitz von Dokumenten mit insgesamt über 300 Seiten zur Loveparade).
Nun allerdings ist der Download nicht mehr zu finden. Stattdessen der Hinweis, dass die Stadt Duisburg, vertreten von Oberbürgermeister Adolf Sauerland, beim Landesgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die es xtranews untersagt, die Dokumente zu veröffentlichen. Man beruft sich dabei auf das Urheberrechtsgesetz, genauer auf den Paragraphen 97:
Leider ist uns heute per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland. Man beruft sich auf § 97 UrhG
Hier noch der genannte Paragraph zum nachlesen:
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
- (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.
So kann man es natürlich machen. Jetzt kann man sich natürlich fragen, was an diesen Dokumenten so geheim ist, dass nicht einmal Ratsmitglieder sie sehen durften, von der Öffentlichkeit mal ganz abgesehen. Wenn alles mit rechten Dingen zuging, wieso dann diese Intransparenz? Wer versucht da jetzt was weswegen zu vertuschen?
Gut, dass Herr Sauerland nicht von seinem Amt zurückgetreten ist, um selber aufzuklären, wer welchen Teil der Verantwortung trägt. So sieht doch transparente Aufklärung aus: Man fordert ein Gutachten an und verbietet jegliche Veröffentlichung der Hintergrunddokumente.
Nachtrag:
Auch Pottblog, netzpolitik, aponaut und blogbu.de schrieben bereits davon.